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Über das Projekt Bundesteilhabegesetz umsetzen und weiterentwickeln
Behinderte Menschen und ihre Verbände haben hart für ein gutes Bundesteilhabegesetz gekämpft und dabei längst noch nicht die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht. Das Bundesteilhabegesetz wurde im Dezember 2016 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bieten wir Ihnen auf dieser Internetseite eine Reihe von Informationen
- zum Bundesteilhabegesetz,
- zu dessen Entstehungsgeschichte
- zur Umsetzung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und
- zur Weiterentwicklung des Gesetzes.
Entsprechend dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" setzen wir uns dafür ein, dass behinderte Menschen und ihre Verbände bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sowie bei dessen Weiterentwicklung entsprechend beteiligt werden.
Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales danken wir für die Förderung dieses Projektes im Rahmen des Partizipationsfonds des Bundes.
Um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen wirklich erreichen zu können, brauchen wir vor allem aber auch Ihre Unterstützung!
Unser Spendenkonto lautet:
NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin
Kennwort: Bundesteilhabegesetz
IBAN: DE17 1001 0010 0900 9441 03
BIC: PBNKDEFF
Tel.: 030/4317716 o. 030/4364441
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